Dienstgrad: Oberbrandrat
Zinnoberroter Blusenaufschlag aus Tuch mit Goldbrokatfeld und drei silbergestickten Sternrosetten
Dienstverwendung:
Bezirksfeuerwehrkommandant oder Vorsitzender eines Ausschusses gemäß § 50 Abs. 1 Z. 1 lit. b NÖ FG, Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Voraussetzung:
Abschluss Höhere Führungsausbildung und (als Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses) Betriebsfeuerwehrkommandantenlehrgang
Ernennung:
nach Wahl zur oben beschriebenen Dienstverwendung durch den Landesfeuerwehrkommandanten