Katastrophenhilfsdienst

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung von Katastrophenhilfsdiensteinheiten durch den Landesfeuerwehrverband Niederösterreich bilden:
das NÖ Katastrophenhilfegesetz (NÖ KHG), LGBl. 4450
das NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG), LGBl. 4400.
Aufgaben

Der Katastrophenhilfsdienst ist eingerichtet zur überörtlichen Hilfeleistung in Katastrophenfällen und bei größeren Einsätzen zur Unterstützung und / oder Ablösung der eingesetzten Feuerwehren, unter anderem bei:
Großbränden
Elementarereignissen (Hochwasser, Sturm usw.)
Rettungseinsätzen
Notversorgung der Bevölkerung
Freimachen von Verkehrswegen
Mitwirkung zur Wiederherstellung von Nachrichtenverbindungen und Energieversorgung
Stellung von Einsatzreserven während größerer Einsätze und Großveranstaltungen, um hinzukommende Einsätze abzudecken u.v.m.

Aufstellung

Der Katastrophenhilfsdienst ist dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt.
Die Beistellung der für den Katastrophenhilfsdienst erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Mannschaften erfolgt durch die niederösterreichischen Feuerwehren und den NÖ Landesfeuerwehrverband.

In jedem Feuerwehrbezirk ist eine KHD-Bereitschaft aufzustellen. Die KHD-Bereitschaft ist eine für Katastrophen- oder größere Einsätze aufgestellte Einheit eines Feuerwehrbezirkes und setzt sich aus Fahrzeugen, Geräten und Mannschaften dieses Feuerwehrbezirkes zusammen.
Diese ist dem Bezirksfeuerwehrkommandanten unterstellt. Er bedient sich dazu des KHD-Bereitschaftskommandos. Das KHD-Bereitschaftskommando führt die KHD-Einheiten des Feuerwehrbezirkes außerhalb des Bezirkes im Einsatz und besorgt die laufenden organisatorischen und administrativen Angelegenheiten der KHD-Bereitschaft.

Aufstellung der KHD-Bereitschaft NÖ

Im Bereich des NÖ Landesfeuerwehrverbandes sind zwei KHD-Bereitschaften NÖ aufgestellt, die sich gegenseitig ablösen können. Diese sind dem Landesfeuerwehrkommandanten unterstellt.
Die KHD-Bereitschaft NÖ ist eine für Katastrophen- oder größere Einsätze aufgestellte Einheit mit Sondergeräten zur Verstärkung bzw. Erhöhung der Einsatzkapazität der Feuerwehrbezirke im eigenen Bundesland. Weiters wird die KHD-Bereitschaft NÖ für Einsätze außerhalb des Bundeslandes NÖ und für Auslandseinsätze eingesetzt.

Quelle: NÖ-Landesfeuerwehrverband