JB (“JugendBetreuer”) ist die Abkürzung für den Verantwortlichen in der Feuerwehr für die Feuerwehrjugendarbeit:
Zu Jugendbetreuer können vom Feuerwehrkommandanten geeignete, volljährige (vollendetes 18. Lebensjahr) Feuerwehrmitglieder unter Einhaltung der Lehrgangsvoraussetzungen ernannt werden, die nicht länger als bis zum 40. Lebensjahr in dieser Funktion tätig sein sollen.
Die Ernennung gilt für die jeweils laufende Funktionsperiode. Der Jugendbetreuer ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und hat nach dessen Weisungen im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien des Landesfeuerwehrverbanes die Ausbildung der Feuerwehrjugendmitglieder zu besorgen.