Ehrendienstgrade

Funktionäre und Chargen der Feuerwehr, die sich besonders verdient gemacht haben, können bei Ausscheiden aus ihrer Funktion vom Feuerwehrkommandanten nach Beratung im Feuerwehrkommando zu Ehrendienstgraden in ihren zuletzt innegehabten Dienstgraden ernannt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: a) anrechenbare Dienstzeit (§ 9 Abs. 3) von mindestens fünfundzwanzig Jahren im aktiven Dienst oder Überstellung in die Reserve gem. § 11 Abs. 1 lit. b oder c und b) fünfjährige Tätigkeit in der zuletzt innegehabten Funktion.

Der Dienstgrad lautet dann z.B. Ehrenbrandinspektor, Ehrenlöschmeister usw. Vor dem Dienstgrad wird in der Abkürzung ein “E” gesetzt (z.B. EHLM = Ehrenhauptlöschmeister)

In der Freiwilligen Feuerwehr Günselsdorf gibt es folgende Ehrendienstgrade (Stand per 06.01.2016):
.) Ehrenhauptlöschmeister
.) Ehrenhauptbrandmeister
.) Ehrenhauptverwaltungsmeister
.) Ehrenverwalter
.) Ehrenbrandinspektor