Bischofsvikar

Der Bischofsvikar nimmt teil an der Leitung der Diözese und wird vom Bischof ernannt. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Sein Aufgabenbereich kann territorial oder auch kategorial (personal) bestimmt sein. Er ist Stellvertreter des Bischofs in dem ihm zugeteilten Bereich, und gehört dem Priesterrat und dem diözesanen Pastoralrat an.

Das Erzbistum Wien ist nach der Diözesansynode 1969 in drei Vikariate unterteilt und jedes dieser Vikariate hat einen Bischofsvikar zugeteilt, der den Erzbischof in der Leitung unterstützt.

Die besonderen Aufgaben sind:
Beobachtung des religiösen Lebens im Vikariat
Erarbeitung des Pastoralplanes für das Vikariat
Besetzung der Dienstposten im Vikariat
Sorge um Priester und Diakone
Sorge um die (Weiter-)Bildung der Mitarbeiter des Vikariates
Vorsitz im Vikariatsrat und der Dechantenkonferenz
Visitationen im Vikariat

Der Bischofsvikar mit personeller (kategorialer) Zuständigkeit hat jene Vollmachten die ihm vom Bischof übertragen werden.