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B Es sind 111 Einträge im Glossar.
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| Baden-Land | Teil des Feuerwehrbezirkes Baden in Niederösterreich (die Feuewehrbezirke entsprechen den politischen Bezirken)
Der FAS (Feuerwehrabschnitt) Baden-Land umfasst derzeit 26 Feuerwehren (inkl. Betriebsfeuerwehren). | | | | | Bauhof | Bauhof der Marktgemeinde Günselsdorf: Gesicherter Abstellplatz der Feuerwehr Günselsdorf
Bauhof Marktgemeinde Günselsdorf Franz Zöchling Straße 1 (an der Landesstraße B 17 im Ortsgebiet beschildert) 2525 Günselsdorf
Öffnungszeiten: Werktags 06:00 Uhr - 14:00 Uhr Jeden 2. und 4. Mittwoch (Werktag), von 16.00 - 19.00 Uhr
Terminvereinbarung für Abholung: Feuerwehrkommandant Franz ZÖCHLING Mobile: +43 (664) 37 54 144 | | | | | BAZ | Die Feuerwehrbezirksalarm- und Warnzentrale Baden (BAZ Baden) ist seit dem März 2003 im Gebäude des Roten Kreuz Baden, Rotes Kreuz Straße 6, 2500 Baden untergebracht.
Von hier aus werden die 60 Freiwilligen- und 7 Betriebs-Feuerwehren des Bezirkes Baden alarmiert bzw. disponiert. 5 Hauptamtliche Diensthabende gewährleisten Rund um die Uhr, die Erreichbarkeit der Bezirksalarmzentrale Baden, 365 Tage im Jahr. Die BAZ ist nicht nur die Anlaufstelle für die Bevölkerung im Not- und Katastrophenfall, sondern auch Ansprechpartner für Behörden, Firmen und anderer Dienststellen. Genauso versteht sich die BAZ als eine Servicestelle für die Feuerwehren im Bezirk, um verschiedenste Aufgaben abwickeln zu können. Bei Zivilschutzalarm können auch neben der Landeswarnzentrale Tulln, sämtliche Sirenen im Bezirk Baden ausgelöst werden. Die Sirenen im Bezirk werden jeden Samstag um 12:07 Uhr in Form einer Sirenenprobe getestet. | | | | | Bezirkshauptmannschaft | Die Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine Verwaltungsbehörde eines österreichischen Bezirkes in der 1. Instanz. Sie wird auch als Bezirksverwaltungsbehörde bezeichnet. Die für die Feuerwehr Günselsdorf zuständige Bezirkshauptmannschaft ist Baden:
Bezirkshauptmannschaft Baden Schwarzstraße 50 2500 Baden Es gibt hier keine gewählten, sondern nur beamtete Organe. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann. Sie werden von der Landesregierung von Niederösterreich ernannt. Obwohl Landesbehörde, erfüllt die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, sowohl staatliche (mittelbare Bundesverwaltung) als auch Bundesländeraufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt: - Amtsarzt
- Amtstierarzt
- Behörde für Gewerbe-, Wasser-, Verkehrsrecht
- Fremdenpolizei
- Forst- und Jagdverwaltung
- Gemeindeaufsicht
- verschiedenste Verwaltungsstrafsachen
| | | | | BFKdo | BFKdo ist die Abkürzung für BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDO
Das Bezirksfeuerwehrkommando besteht aus:
- Bezirksfeuerwehrkommandanten - Bezirksfeuerwehrkommandanten Stellvertreter - Leiter des Verwaltungsdienstes
| | | | | BFKdt | Dienstverwendung: Bezirksfeuerwehrkommandant
BezirksFeuerwehrKommanDanT:
Vorsitzender eines Bezirksfeuerwehrkommdos (BFKdo) eines Feuerwehrbezirkes (21 Feuerwehrbezirke in Niederösterreich, entspricht den politischen Bezirken) | | | | | BI |
Dienstgrad: Brandinspektor Zinnoberroter Blusenaufschlag aus Tuch mit einer goldgestickten Sternrosette. Aufschlag eingefasst mit gedrehter Goldschnur.
Dienstverwendung: Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Freiwilligen Feuerwehr oder Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan. Feuerwehrwachekommandant eines abgesetzten Zuges.
Voraussetzung: 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst, Abschluss Feuerwehrkommandant oder Betriebsfeuerwehrkommandant
Ernennung: Wird laut NÖ Feuerwehrgesetz von der Wahlversammung gewählt (oder von der Betriebsleitung eingesetzt) | | | | | Bischofsvikar | Der Bischofsvikar nimmt teil an der Leitung der Diözese und wird vom Bischof ernannt. Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Sein Aufgabenbereich kann territorial oder auch kategorial (personal) bestimmt sein. Er ist Stellvertreter des Bischofs in dem ihm zugeteilten Bereich, und gehört dem Priesterrat und dem diözesanen Pastoralrat an. Das Erzbistum Wien ist nach der Diözesansynode 1969 in drei Vikariate unterteilt und jedes dieser Vikariate hat einen Bischofsvikar zugeteilt, der den Erzbischof in der Leitung unterstützt. Die besonderen Aufgaben sind: Beobachtung des religiösen Lebens im Vikariat Erarbeitung des Pastoralplanes für das Vikariat Besetzung der Dienstposten im Vikariat Sorge um Priester und Diakone Sorge um die (Weiter-)Bildung der Mitarbeiter des Vikariates Vorsitz im Vikariatsrat und der Dechantenkonferenz Visitationen im Vikariat Der Bischofsvikar mit personeller (kategorialer) Zuständigkeit hat jene Vollmachten die ihm vom Bischof übertragen werden. | | | | | BMA | Abkürzung für BRANDMELDERANLAGE
Automatische Brandmelderanlagen:
Aufgabe einer automatischen Brandmelderanlage ist es, unter weitgehender Vermeidung von Fehl- und Täuschungsalarmen jederzeit einen Entstehungsbrand zum frühest möglichen Zeitpunkt so zu melden, dass noch geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Meldung wird im Regelfall zu einer ständig besetzten Stelle weitergeleitet, die die zuständige Feuerwehr alarmiert.
Nicht Automatische Brandmelderanlagen:
Aufgabe einer nicht automatischen Brandmelderanlage ist es, von Personen ausgelöste Brandalarme an eine Brandmeldeeinrichtung weiterzuleiten. Es handelt sich daher um eine manuelle Einrichtung (mit Ausnahme des die Brandmelderzentrale überwachenden Melders), deren Alarme an einer zentralen Stelle einlaufen und die keine automatische Brandfüherkennung gewährleistet. | | | | | Brandbekämpfung | Die Brandbekämpfung ist das Löschen von Schadenfeuern. Es ist die älteste und bekannteste Aufgabe der Feuerwehren.
Das am häufigsten eingesetzte Löschmittel ist das Wasser, das früher
in Eimern getragen und später mit Feuerspritzen gepumpt wurde.
Heutzutage werden motorgetriebene Feuerlöschpumpen eingesetzt. | | | | | Brandklasse | Als Brandklassen bezeichnet man eine Klassifizierung der
Brände nach ihrem brennbaren Stoff. Diese Klassifikation ist vorwiegend
notwendig, um die richtige Auswahl entsprechender Löschmitteln durch
die Feuerwehr zu treffen.
Nach der Europäischen Norm EN2 erfolgt die Einteilung der brennbaren Stoffe in die Brandklassen A, B, C, D und F.
Brandklasse A
Brände fester Stoffe, die normalerweise unter Glutbildung brennen.
Beispiele: Holz, Kohle, Papier, Textilien
Löschmittel: Wasser, Schwerschaum, ABC-Pulver, bedingt auch Kohlendioxid
Brandklasse B
Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen. Dazu zählen auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden.
Beispiele: Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid
Brandklasse C
Brände von Gasen
Beispiele: Ethin, Wasserstoff, Erdgas
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid
nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell
konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse) Gaszufuhr durch
Abschiebern der Leitung unterbinden.
Brandklasse D
Brände von Metallen.
Solche Brände sind eher selten und deshalb wird meist nicht das
passende Löschmittel von der Feuerwehr mitgeführt. Daher sollte die
Feuerwehr darüber informiert werden, wenn ein Metallbrand vorliegt. Ein
Löschversuch mit Wasser würde außerdem zu einer Explosion führen, da
das Wasser durch die Hitze und eine chemische Reaktion zum Teil in
Wasserstoff zerlegt wird wodurch es zu einer Knallgasreaktion kommt.
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium
Löschmittel: Metallbrand-Pulver (D Pulver), Sand, Streusalze
Brandklasse F
Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten (Fettbrand).
Hintergrund für die Ausgliederung dieser Stoffe aus der Brandklasse B
ist die Tatsache, das die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B
und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind.
Beispiele: Speiseöl, Speisefett
Löschmittel: Topfdeckel, Speziallöschmittel (aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher)
Sonstiges
Mittlerweile abgeschafft ist die Brandklasse E, die für Brände in
elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war.
Mit Einführung der europaweiten Norm EN2 wurde diese jedoch gestrichen,
da alle Feuerlöscher
in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem
Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.
| | | | | Brandklassen | Als Brandklassen bezeichnet man eine Klassifizierung der
Brände nach ihrem brennbaren Stoff. Diese Klassifikation ist vorwiegend
notwendig, um die richtige Auswahl entsprechender Löschmitteln durch
die Feuerwehr zu treffen.
Nach der Europäischen Norm EN2 erfolgt die Einteilung der brennbaren Stoffe in die Brandklassen A, B, C, D und F.
Brandklasse A
Brände fester Stoffe, die normalerweise unter Glutbildung brennen.
Beispiele: Holz, Kohle, Papier, Textilien
Löschmittel: Wasser, Schwerschaum, ABC-Pulver, bedingt auch Kohlendioxid
Brandklasse B
Brände von flüssigen und flüssig werdenden Stoffen. Dazu zählen auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden.
Beispiele: Benzin, Alkohol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe
Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlendioxid
Brandklasse C
Brände von Gasen
Beispiele: Ethin, Wasserstoff, Erdgas
Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, (Kohlendioxid
nur in Ausnahmefällen: hierfür gibt es sehr, sehr selten speziell
konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse) Gaszufuhr durch
Abschiebern der Leitung unterbinden.
Brandklasse D
Brände von Metallen.
Solche Brände sind eher selten und deshalb wird meist nicht das
passende Löschmittel von der Feuerwehr mitgeführt. Daher sollte die
Feuerwehr darüber informiert werden, wenn ein Metallbrand vorliegt. Ein
Löschversuch mit Wasser würde außerdem zu einer Explosion führen, da
das Wasser durch die Hitze und eine chemische Reaktion zum Teil in
Wasserstoff zerlegt wird wodurch es zu einer Knallgasreaktion kommt.
Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium
Löschmittel: Metallbrand-Pulver (D Pulver), Sand, Streusalze
Brandklasse F
Brände von Speisefetten und -ölen in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten (Fettbrand).
Hintergrund für die Ausgliederung dieser Stoffe aus der Brandklasse B
ist die Tatsache, das die Standardlöschmittel für die Brandklassen A, B
und C auf diese Stoffe nur sehr bedingt einsetzbar sind.
Beispiele: Speiseöl, Speisefett
Löschmittel: Topfdeckel, Speziallöschmittel (aus Brandklasse F-Handfeuerlöscher)
Sonstiges
Mittlerweile abgeschafft ist die Brandklasse E, die für Brände in
elektrischen Niederspannungs-Anlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war.
Mit Einführung der europaweiten Norm EN2 wurde diese jedoch gestrichen,
da alle Feuerlöscher
in Niederspannungs-Anlagen eingesetzt werden können, sofern der auf dem
Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.
| | | | | Brandmelderanlage |
Automatische Brandmelderanlagen:
Aufgabe einer automatischen Brandmelderanlage ist es, unter weitgehender Vermeidung von Fehl- und Täuschungsalarmen jederzeit einen Entstehungsbrand zum frühest möglichen Zeitpunkt so zu melden, dass noch geeignete Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Meldung wird im Regelfall zu einer ständig besetzten Stelle weitergeleitet, die die zuständige Feuerwehr alarmiert.
Nicht Automatische Brandmelderanlagen:
Aufgabe einer nicht automatischen Brandmelderanlage ist es, von Personen ausgelöste Brandalarme an eine Brandmeldeeinrichtung weiterzuleiten. Es handelt sich daher um eine manuelle Einrichtung (mit Ausnahme des die Brandmelderzentrale überwachenden Melders), deren Alarme an einer zentralen Stelle einlaufen und die keine automatische Brandfüherkennung gewährleistet. | | | | | Brandschutzbeauftragter | Der Brandschutzbeauftragte ist dazu angehalten, die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen zu organisieren und zu kontrollieren. Seine Aufgaben sind insbesondere in der österreichischen Arbeitsstättenverordnung (§ 43) festgelegt. Weiters sind folgende Überprüfungen durch den Brandschutzbeauftragten zu veranlassen oder selbst durchzuführen:
Brandmeldeanlagen Löschanlagen Steigleitungen Brandschutztüren Brandschutztore Rachabschnittstüren Türen, die der flucht ins Freie dienen Fluchtwege leer tragbare Löschgeräte (Handfeuerlöscher) fahrbare Löschgeräte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Rettungsschläuche | | | | | BSB | BSB ist die Abkürzung für BEZIRKSSACHBEARBEITER:
Bezirkssachbearbeiter beraten und unterstützen den Bezirksfeuerwehrkommandanten in allen Belangen ihres jeweiligen Sachgebietes - derzeit eingerichtete Sachgebiete:
- Atemschutz - Ausbildung - EDV - Fahrzeug- und Gerätedienst - Feuerwehrjugend - Feuerwehrmedizinischer Dienst - Feuerwehrgeschichte - Nachrichtendienst - Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation - Schadstoffdienst - Vorbeugender Brandschutz - Wasserdienst | | | | | Bundesfeuerwehrverband | Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband kurz ÖBFV ist der Dachverband über die einzelnen Landesfeuerwehrverbände und über die Berufsfeuerwehren in Österreich.
Sein Sitz ist in Wien.
Die Haupttätigkeit ist die Koordination der Landesverbände. So werden gemeinsam die Baurichtlinien für die Feuerwehrfahrzeuge
und die anderen Geräte erarbeitet. Auch allgemeine
Ausbildungsrichtlinien für die verschiedenen Sachgebiete werden
ausgearbeitet.
Er ist das gemeinsame Sprachrohr gegenüber dem Bund. Während das
Feuerwehrwesen normalerweise Landessache ist, so fällt der
Katastrophenschutz in die Kompetenz des Bundes. So obliegt ihm die
Koordination der Katastrophenhilfsdienste der Länder.
Der Präsident des ÖBFV wird aus den Reihen der Landesfeuerwehrkommandanten gewählt.
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Glossary V1.9.0
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